GARANTIEBESTIMMUNGEN

 

Weitere Informationen zu den Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem Hinweis, der Ihrer Produktverpackung beiliegt.

Die nachstehende Richtlinie dient lediglich der allgemeinen und allgemeinen Information. 

   

ALLGEMEINE GARANTIEBESTIMMUNGEN

 

1. Neben den gesetzlichen und/oder kaufvertraglichen Ansprüchen aus Sachmängeln werden dem Kunden vom Verkäufer die Rechte aus dieser Garantie eingeräumt. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

 

2. Die WAHL GmbH garantiert, dass ihre Elektrokleingeräte frei von jeglichen Mängeln sind. Verschleißteile wie Klingensätze, Antriebsteile, Scherfolien, Aufsteckbürsten, Batterien oder Akkuzellen sind von dieser Garantie nicht umfasst.

Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:

- das Gerät missbräuchlich oder unsorgfältig behandelt wurde,

- das Gerät durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse beschädigt wurde,

- der Defekt durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung verursacht wurde,

- eine Reparatur oder ein Reparaturversuch durch anderes Personal als das eines Werkes der WAHL GmbH oder einer autorisierten Verkaufsstelle durchgeführt wurde.

 

3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Länge der gesetzlichen Verjährungsfrist für Sachmängel des nationalen Rechts des Landes, in dem das Gerät gekauft wurde; die maximale Garantiezeit beträgt jedoch 3 Jahre.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung des Geräts vom Verkäufer an den Käufer. Der Ort des Kaufs und das Datum der Lieferung sind durch Vorlage eines Kaufbelegs, z. B. des Kaufbelegs, der Rechnung, des Lieferscheins oder eines ähnlichen Dokuments, nachzuweisen. 

 

4. Während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel werden von der WAHL GmbH ohne zusätzliche Kosten beseitigt, wenn sie uns innerhalb von drei Wochen nach ihrem Auftreten schriftlich angezeigt werden. Die Reparatur erfolgt in einem Werk der WAHL GmbH oder in einer von der WAHL GmbH autorisierten Verkaufsstelle. Die WAHL GmbH ist berechtigt, den Mangel durch Lieferung eines baugleichen Geräts zu beheben. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser Garantie, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadensersatz oder Rücktrittsrecht, sind ausgeschlossen. Gesetzliche oder sonstige vertragliche Ansprüche wegen eines Sachmangels bleiben unberührt.

Die Garantiezeit wird nicht verlängert, wenn die Leistungen im Rahmen der Garantie erbracht werden.

 

5. Die bei der Durchführung von Gewährleistungsreparaturen ersetzten Teile oder das bei Ersatzlieferung zurückbehaltene Gerät gehen in das Eigentum der WAHL GmbH über.

 

6. Wird unser Kundendienst unberechtigt in Anspruch genommen, so ist die WAHL GmbH berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

7. Sollten Defekte auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder an das Service-Center in Ihrem Land.

 

Wenn Sie sich wegen eines Garantieanspruchs an uns wenden möchten, gehen Sie bitte auf unsere Seite für Garantieansprüche.